Der DVGW-Sachverständige übernimmt die unabhängige Bewertung bei der Planung, der Inbetriebnahme und bei Änderungen von Anlagen und Leitungen.
nach dem DVGW-Regelwerk
Die DVGW CERT GmbH unterhält für ausgewählte Teilbereiche der Gaswirtschaft ein Zertifizierungssystem für Sachverständige und stellt dem Markt Zertifizierungsprogramme als kompetente, unabhängige und neutrale Drittstelle zur Verfügung.
Die DVGW CERT GmbH bietet Zertifizierungen für folgende Bereiche an:
- DVGW-Sachverständige der Gasversorgung nach DVGW G 100 (A)
- DVGW-TRGI-Sachverständiger nach DVGW G 648 (A) für Gasinstallationen*
* Dieses Zertifizierungsprogramm ist nicht durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert.
Fachlich gut ausgebildetes Personal ist nicht nur im Rahmen von Planung, Bau, Betrieb sowie Wartung und Instandhaltung wichtig. Auch das Personal, das für Abnahme und z. B. gutachterliche Äußerungen eingesetzt wird, sollte immer dem höchstmöglichen Standard entsprechen.
Der Nachweis einer Zertifizierung als Sachverständiger nach dem DVGW-Regelwerk stellt diesen Standard dar.
Qualifikationsnachweis Eine behördliche Anerkennung durch die zuständigen Stellen setzt z.B. im Bereich der Gashochdruckleitungsverordnung eine akkreditierte Zertifizierung bspw. als DVGW-Sachverständiger voraus.
Rechtliche Verpflichtungen Unternehmen der Gasversorgung müssen sicherstellen, dass die von ihnen errichteten und betriebenen Netze und Anlagen den geforderten technischen Anforderungen entsprechen. Dieser Nachweis muss durch eine entsprechend qualifizierte Person z. B. zertifizierte Sachverständige erbracht werden. Unternehmen, die eigenes Personal als zertifizierten Sachverständigen vorhalten, können ihrer rechtlichen Verpflichtung besser nachkommen.
Vertrauen Unternehmen, die für Prüfungen und gutachterliche Stellungnahmen zertifizierte Sachverständige einsetzen, weisen gegenüber Dritten nach, dass die Kompetenz auf der Grundlage einer unabhängigen Bewertung nachgewiesen ist. Dieses schafft zusätzliches Vertrauen.